Allgemeine Geschäftsbedingungen/ F&B Konzepte
§ 1 Ausschließlichkeitsklausel
Für die gesamten Geschäftsbeziehungen - also auch für spätere Geschäfte - gelten ausschließlich die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma F&B Konzepte UG (haftungsbeschränkt)
§ 2 Auftragsverbindlichkeit
Die Angebote von F&B Konzepte sind freibleibend. Jeder Auftrag muss vom Kunden schriftlich bestätigt werden und gilt erst nach erneuter Bestätigung von F&B Konzepte für beide Parteien als verbindlich.
§ 3 Personenanzahl
Geringfügige Änderungen der Personenanzahl müssen bis sieben Werktage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich bestätigt werden. F&B Konzepte behält sich vor evtl. Preisanpassungen gemäß der veränderten Personenanzahl vorzunehmen. Die bestätigte Personenzahl ist gleichsam
ausschlaggebend für die Rechnungserstellung, unabhängig wie viele Personen tatsächlich bei der Veranstaltung anwesend waren. Mehrungen und Minderungen der Personenzahl vom ursprünglichen Angebot, von über 20% (x Personen) erhöhen bzw. mindern den Einzelpreis für Speisen um 5% und werden entsprechend verrechnet.
§ 4 Beschädigung und Schwund des Equipments
Der Auftraggeber hat die Sorgfaltspflicht über bereitgestelltes Equipment. Der Auftraggeber haftet für Beschädigungen und Schwund des
bereitgestellten Inventars, soweit diese nicht auf das Verschulden von F&B Konzepte zurückzuführen ist. Die Kosten bei Beschädigung
oder Schwund des Materials werden mit dem Wiederbeschaffungswert bzw. mit der Reparatur des Equipments in Rechnung gestellt.
§ 5 Witterungs- und Fremdeinflüsse
Bei Witterungs- und Fremdeinflüssen, die es unmöglich machen den Auftrag zu erfüllen, haftet green glasses Catering nicht. Sofern Verbindlichkeiten für F&B Konzepte entstanden sind, werden diese vom Kunden bezahlt. Der verbleibende Betrag bei einer evtl. geleisteten Vorkasse wird erstattet.
§ 6 Verspätungen
F&B Konzepte kann für evtl. Verspätungen nicht verantwortlich gemacht werden, ausgenommen die Verspätungen sind auf das
Verschulden von F&B Konzepte zurückzuführen.
§ 7 Ausfall der Veranstaltung
F&B Konzepte gewährt dem Kunden vor Veranstaltungsbeginn ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Sonderkündigungsrecht kann durch schriftliche Erklärung (E-Mail genügt) ausgeübt werden. Je nach Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung ist F&B Konzepte berechtigt, als Ersatz des Ausfallschadens eine Stornogebühr gemäß folgender Staffel zu berechnen:
- bis 90 Tage vor Beginn der Mietperiode 20 % des vereinbarten Auftragsvolumens
- bis 60 Tage vor Beginn der Mietperiode 40 % des vereinbarten Auftragsvolumens
- bis 30 Tage vor Beginn der Mietperiode 50 % des vereinbarten Auftragsvolumens
- bis 48 Stunden vor Beginn der Mietperiode 80 % des vereinbarten Auftragsvolumens
Kündigt der Kunde nach Ablauf der Sonderkündigungsmöglichkeit, also binnen 48 Stunden vor dem Vertragsbeginn, wird F&B Konzepte dem Kunden das reguläre Auftragsvolumen zu 100 % in Rechnung stellen.
Sofern ein Ausweichtermin vorab angekündigt wird und in Absprache mit F&B Konzepte abgestimmt wurde fallen keine weiteren Kosten für den Kunden an. Dies ist bis 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin möglich. Sollte dies aufgrund eines behördlichen Verbotes für absehbare Zeit ausgeschlossen sein, stornieren wir kostenlos bis 4 Wochen vor dem Termin.
§ 8 Haftung
green glasses Catering haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit und darüber hinaus nur soweit seine Vorlieferanten ihm gegenüber entsprechend haften.
§ 9 Probeessen
Ein Probeessen für 2 Personen, wird mit 200,- €-300,- € berechnet, sofern die Veranstaltung im Anschluss nicht gebucht wird.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingung oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstiger Bestimmungen nicht berührt.
§ 11 Sonstiges
Veranstaltungen mit Musik - ob Livemusik, ob Hintergrundmusik mit Tonträgerwiedergabe, ob Musikwiedergabe mit einem DJ - müssen bei der GEMA angemeldet werden. Dies obliegt dem Veranstalter. Sollte der Veranstalter dieser Anmeldepflicht nicht nachkommen, so ist F&B Konzepte berechtigt, die Kontaktdaten des Veranstalters an die GEMA auf Anfrage weiterzuleiten.
§ 12 Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz der Firma F&B Konzepte. Auch für die Durchführung von Auslandsaufträgen gilt deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
§ 13 Eigentumsvorbehalt (bei der Lieferung von Speisen und Getränken)
Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen Forderungen aus dem Vertrag behält sich F&B Konzepte das Eigentum an den verkauften Speisen und Getränken vor. Soweit der Vertragspartner kein Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, gilt dies auch für künftige Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung. Eine Verfügung über die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Speisen und Getränken, etwa durch Verkauf, Verpfändung, Sicherungsübereignung, Schenkung oder Gebrauchsüberlassung ist nicht gestattet.